Haben Sie Fragen zur Blutzucker-Teststreifen
Verordnung oder werden Ihnen,
nach Ihrer Einschätzung, zu wenig Blutzucker-Teststreifen
verschrieben? Hier finden Sie wichtige Informationen
zu diesem Thema. Für weitere Fragen senden Sie
uns einfach ein Email.
Dauer-Rezepte oder auch Jahres-Rezepte
birgen gewisse Vorteile für Sie, Ihre Krankenkasse
und Ihren Arzt. Sie erhalten den kompletten Jahres-Bedarf
sparen sich lässtige Rezeptbeschaffung. Ihrer
Krankenkasse können wir Preisnachlässe durch
eingesparte Portokosten gewähren und Ihrem Arzt
wird das Budget nicht belastet da Sie als Praxisbesonderheit
geführt werden. Lassen Sie das Dauerrezept-Formular
von Ihrem Arzt ausfüllen, senden
Sie es an uns ausgefüllt zu, wir setzen uns mit
Ihrer Kasse in Verbindung und Sie erhalten nach
Bestätigung Ihrer Krankenkasse den kompletten
Jahres-Bedarf. Wenn Sie zwischenzeitlich ein neues Blutzucker-Meßgerät
bekommen, dann ist das auch kein Problem, dann haben
wir bestimmt auch die neuen Teststreifen für Sie auf Lager und versorgen Sie umgehend damit.
Alle insulinbehandelten Diabetiker haben Anspruch
auf ein Blutzucker-Messgerät und entsprechende
auswertbare Teststreifen, sofern der Arzt die
Selbstmessung aus medizinischer Sicht für notwendig
hält und der Patient dazu befähigt und eingewiesen
ist. So entschieden die Spitzenverbände der Krankenkassen
im September 2000. Weitere Informationen zu diesem
Thema finden Sie auf dem Infoblatt: Blutzucker-Messgeräte
zur Selbstkontrolle für alle Diabetiker
mit Insulinbehandlung! |
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