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Haben Sie Fragen zur Blutzucker-Teststreifen Verordnung oder werden Ihnen, nach Ihrer Einschätzung, zu wenig Blutzucker-Teststreifen verschrieben? Hier finden Sie wichtige Informationen zu diesem Thema. Für weitere Fragen senden Sie uns einfach ein Email.

Dauer-Rezepte oder auch Jahres-Rezepte birgen gewisse Vorteile für Sie, Ihre Krankenkasse und Ihren Arzt. Sie erhalten den kompletten Jahres-Bedarf sparen sich lässtige Rezeptbeschaffung. Ihrer Krankenkasse können wir Preisnachlässe durch eingesparte Portokosten gewähren und Ihrem Arzt wird das Budget nicht belastet da Sie als Praxisbesonderheit geführt werden. Lassen Sie das Dauerrezept-Formular von Ihrem Arzt ausfüllen, senden Sie es an uns ausgefüllt zu, wir setzen uns mit Ihrer Kasse in Verbindung und Sie erhalten nach Bestätigung Ihrer Krankenkasse den kompletten Jahres-Bedarf. Wenn Sie zwischenzeitlich ein neues Blutzucker-Meßgerät bekommen, dann ist das auch kein Problem, dann haben wir bestimmt auch die neuen Teststreifen für Sie auf Lager und versorgen Sie umgehend damit.

Alle insulinbehandelten Diabetiker haben Anspruch auf ein Blutzucker-Messgerät und entsprechende auswertbare Teststreifen, sofern der Arzt die Selbstmessung aus medizinischer Sicht für notwendig hält und der Patient dazu befähigt und eingewiesen ist. So entschieden die Spitzenverbände der Krankenkassen im September 2000. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Infoblatt: Blutzucker-Messgeräte zur Selbstkontrolle für alle Diabetiker mit Insulinbehandlung!